Informationen für patienten

 

Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel der Ergotherapie ist es, den Menschen individuell bei der Durchführung der für ihn bedeutungsvollen Betätigungen in den Bereichen der Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit zu stärken. Dabei wird besonders auf die Umsetzbarkeit in den persönlichen Lebensbezügen des Einzelnen geachtet. Spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dienen begleitend dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.

(In Anlehnung an die Definition des Deutschen Verband der Ergotherapeuten-DVE)

 

Ergotherapie gilt als Heilmittel und ist Teil der medizinischen Grundversorgung.

 

Um Ergotherapie in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese wird von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt, wenn er feststellt, dass Ihnen Ergotherapie helfen kann.

 

Die Kosten werden dann von den Krankenkassen übernommen. Erwachsene müssen in der Regel eine Zuzahlung leisten, wenn keine Befreiung dafür durch die Krankenkasse vorliegt.

 

Informationen für ärzte

 

In der Heilmittel-Richtlinie ist genau festgelegt, welche Angaben eine vertragsärztliche Verordnung über Ergotherapie enthalten muss.  Eine Online-Version steht im Internet zur Verfügung.

 

Wichtig sind neben den Patienten-Daten auch Informationen für die Behandlung. Unbedingt erforderlich und somit als Pflichtangaben auf der Verordnung sind:

Diagnosegruppe und Diagnose (ICD10-Ziffer und Nennung der Diagnose im „Klartext“)

Leitsymptomatik und ggf. Spezifizierung des Therapieziels

genaue Bezeichnung des Heilmittels (im Wortlaut, die Angabe "A1" z. B. ist nicht ausreichend!)

 

Anzahl und Frequenz der Leistung

Jede Verordnung muss ein Kreuz enthalten, ob es sich um eine Erst- oder Folgeverordnung oder eine Verordnung außerhalb des Regelfalls handelt.

Eine Verordnung außerhalb des Regelfalls muss in jedem Fall eine Begründung unten links im dafür vorgesehenen Feld enthalten. Dies ist in jedem Fall erforderlich, auch wenn eine Krankenkasse auf das Genehmigungsverfahren verzichtet hat.

 

 

Das Logo der Ergotherapie-Praxis, Antje Potschien in Berlin Reinickendorf in Bordeaux-Rot und Weiß.
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